01.04.2026

Für private Wallboxen gibt es 2026 keine pauschale bundesweite Förderung mehr. Neubauten/Privatpersonen können jedoch oft von regionalen Förderprogrammen der Bundesländer oder Kommunen profitieren. Für Mehrfamilienhäuser (WEGs) ist 2026 ein neues Förderprogramm mit bis zu 2.000 € pro Stellplatz gestartet, und der KfW-Zuschuss 441 bietet Unternehmen weiterhin Förderung.

Aktuelle Zuschuss-Optionen im Überblick:
  • Wohngebäude/Mehrfamilienhäuser: Der Bund bietet 2026 Zuschüsse von bis zu 1.300 € (nur Vorverkabelung), bis zu 1.500 € (Installation Wallbox) oder bis zu 2.000 € (bidirektionales Laden) pro Stellplatz.
  • KfW-Zuschuss 441 (Unternehmen): Unternehmen, Freiberufler und gemeinnützige Organisationen erhalten bis zu 900 € pro Ladepunkt für nicht-öffentliche Ladestationen.
  • Steuerliche Absetzung: Handwerkerkosten für die Installation können laut §35a EStG als haushaltsnahe Dienstleistung (20 % von max. 6.000 €, also bis zu 1.200 €) steuerlich geltend gemacht werden.
  • Regionale Förderung: Mehrere Bundesländer bieten spezifische Programme an, die oft mit Bundesmitteln kombinierbar sind. Eine Prüfung der lokalen Förderdatenbanken ist ratsam.




21.06.2022

Wenn sie Ihr Firmen-Auto an ihrer privaten Wallbox aufladen wollen, können Sie dies steuerlich absetzen. Ab 2022 gelten folgende Pauschalen: 70 Euro monatlich für Elektrofahrzeuge und 35 Euro monatlich für Elektrohybridfahrzeuge.

Decken diese Pauschalen allerdings nicht Ihre Stromkosten, ist eine Wallbox mit zusätzlichen MID Zähler empfehlenswert, um dem Finanzamt eine genaue Abrechnung vorzulegen.

24.11.2021

Die KfW hat ein neues Förderprogramm aufgesetzt. Jetzt können sich endlich auch Unternehmen 900€ pro Ladepunkt fördern lassen (sowohl Laden von Mitarbeiterfahrzeugen + Flottenfahrzeugen). Das geht pro Firmenstandort für bis zu 50 Ladepunkte. Gerne erstellen wir ihnen hierfür das passende Angebot.

KFW-Förderprogramm